Zwischen "Kann Spuren von ... enthalten" und "kann ... enthalten" gibt es keinen Unterschied. Die Hinweise sind von der Aussage her identisch.
Die Lebensmittelgesetzgebung schreibt vor, dass auf unbeabsichtigte Vermischungen mit allergenen Zutaten - wozu auch glutenhaltige Getreide zählen - hingewiesen werden muss. Zu solchen "Verunreinigungen" kann es bei der Ernte, beim Transport oder der Lagerung von Rohmaterialien, im Produktionsbetrieb oder auf einer Produktionsanlage kommen. Sie lassen sich trotz grösster Sorgfalt nicht immer vermeiden.