Wird in einem Produkt gehärtetes Öl oder Fett eingesetzt, so muss dies von Gesetzes wegen in der Zutatenliste angegeben werden (z.B. „Sonnenblumenöl teilweise gehärtet“ oder "Kokosfett gehärtet"). Ist nichts angegeben („Kokosfett“, „Sonnenblumenöl“), so handelt es sich um ungehärtetes Fett resp. Öl.
Die Migros verzichtet auf teilweise gehärtete Fette und Öle, weil bei der teilweisen (d.h. unvollständigen) Härtung ungesunde Transfettsäuren entstehen können. Bei der vollständigen Härtung entstehen keine Transfettsäuren.